ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Hausordnung – Öffnungszeiten
Anerkennung der Hausordnung
Mit dem Betreten der Fitnessstudios erkennt der Kunde die Hausordnung ausdrücklich an. Die Öffnungszeiten des Studios sind durch Aushang sowie in der Hausordnung bekannt gegeben. Die Änderung der Öffnungszeiten behält sich die GmbH vor, soweit diese für die Aufrechterhaltung des ordentlichen Fitnessbetriebes notwendig und für das Mitglied zumutbar sind.
Laufzeit und Kündigung des Vertrages.
Der Vertrag hat je nach Modellwahl eine Laufzeit von 4 Wochen - 24 Monate. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern nicht 1 Monat vor Vertragsende seitens einer Vertragspartei in Textform gekündigt wird. Die Kündigung durch das Mitglied hat gegenüber der Verwaltungszentrale der GmbH, Walhalla Gym Talblick 6, 93152 Nittendorf zu erfolgen oder per E-Mail. (walhallagym@web.de)
Die GmbH kann den Mitgliedsvertrag jederzeit, ohne Angabe von Gründen, fristlos kündigen.
Zahlungsverzug
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich im Voraus per Lastschriften-Einzug abgebucht. Gerät das Mitglied mit der Zahlung von zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so wird der Gesamtbetrag für die Dauer des Vertrages sofort zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat das Mitglied die Kosten der Zahlungsaufforderung (Mahnkosten) in Höhe von jeweils € 5,00 zu tragen, mit Ausnahme der Erstmahnung. Kommt das Mitglied mit mehr als 3 Monatsbeiträgen in Folge in Verzug, so werden die offene Forderung an eine Inkassofirma weitergeleitet und das Mitglied wird seitens der GmbH gekündigt.
Haftung
Die Sportgeräte und Räumlichkeiten werden dem Mitglied in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung gestellt. Das Mitglied benutzt die Geräte und Räumlichkeiten des Fitness-Studios auf eigene Gefahr. Die GmbH haftet nicht für Schäden, die das Mitglied selbst verschuldet hat. Gleiches gilt für den Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen.
Eine Haftung der GmbH für Schäden, die sich das Mitglied aus Unfällen, Verletzungen und Krankheiten bei der Benutzung der Anlage und Geräte zuzieht, besteht nur im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Eine Haftung besteht jedoch nicht für Schäden, die das Mitglied aufgrund seiner eingeschränkten oder völligen Sportuntauglichkeit erleidet. Im Zweifelsfall hat das Mitglied vor Vertragsunterzeichnung einen Arzt zu konsultieren.
1) Eltern haften für Ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht ist nicht übertragbar. Für Sach- und Körperschäden sind die Eltern haftbar.
2) Das Mitglied verpflichtet sich, die Räumlichkeiten und Einrichtungen des Fitness-Studios sorgfältig zu behandeln und Rücksicht auf andere Personen zu nehmen, die die Einrichtungen in Anspruch nehmen.
Mitgliedschip/Zugangscode
1) Jedes Mitglied erhält einen Chip/Zutrittscode. Dieser ist bei jedem Studiobesuch am Pad an der Eingangstür einzulesen/geben.
2) Durch den Chip/Zutrittscode erhält das Mitglied Zugang zum Fitness-Studio auch zu den Zeiten, in denen keine Aufsichtsperson anwesend ist. Das Mitglied verpflichtet sich, diesen Chip/Zutrittscode nur höchstpersönlich zu verwenden und ihn nicht Dritten zu überlassen. Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200,00€. Soweit der dem Mitglied überlassenen Chip/Zutrittscode durch einen von ihm zu vertretenden Umstand seitens Dritter missbraucht wird und hierdurch der GmbH Schaden entsteht, so ist hierfür allein das Mitglied verantwortlich. Kommt eine Person bei Gebrauch der Einrichtung des Studios aufgrund unbefugter Überlassung des Chip/Zutrittscode zu Schaden, so hat das Mitglied die GmbH von allen hieraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Jeder Verlust des Chip/Zutrittscode ist der GmbH sofort zu melden.
Arzneimittel und Mittel zur Leistungssteigerung
Dem Mitglied ist untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlichen verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen und/oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika), in das Fitness-Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu machen. Die GmbH ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt, falls das Mitglied hiergegen verstoßen sollte. In diesem Fall kann die GmbH den für die restliche Vertragsdauer noch zu zahlenden Mitgliedsbeitrag als Schadenersatz mit sofortiger Fälligkeit verlangen.
Vertragsänderung
Änderungen dieses Vertrages oder Änderungen davon müssen schriftlich festgelegt werden. Aufhebungen der Schriftformerfordernis bedürfen ihrerseits der Textform.
Ergänzende Vertragsauslegung
Sofern einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, soll dennoch der Vertrag in seinen übrigen Teilen gültig und für die Parteien verbindlich bleiben. Eine etwa unwirksame Bestimmung ist in einer dem Gesetz entsprechenden Weise so auszulegen, dass sie dem Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Videoüberwachung
Das Mitglied erklärt sich mit der Aufzeichnung per Videoüberwachung einverstanden. Die Aufzeichnungen werden entsprechend Art.17 -EU-DSGVO wieder gelöscht. Dies dient zur Sicherheit. Bereiche, die der Privatsphäre dienen wie z.B. Umkleiden, Sanitärbereich werden nicht Videoüberwacht)
Minderjährige
Das Abschließen einer Fitness-Mitgliedschaft von Minderjährigen ab 14 Jahren wird seitens der GmbH gestattet unter der ausdrücklichen Erlaubnis der Erziehungsberechtigten.
Vor Ort ist die Einverständniserklärung der Eltern auszufüllen.
Weiter sollte das Minderjährige-Mitglied über die nötigen Erfahrungen und Kenntnisse des Fitnesstrainings verfügen.
Die Aufnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren kann seitens der GmbH abgelehnt werden, hier beobachten wir die Nutzung des Studios und der vorhandenen Geräte und entscheiden anhand der Auslastung, das Verhalten und unserem Interesse an einer ausgewogenen Mitgliederstruktur über die Neuaufnahme von Mitgliedern.
HAUSORDNUNG
1) Eine Haftung des Fitness-Studios für Schäden, die sich das Mitglied bei der Benutzung der Studioeinrichtung bzw. beim Aufenthalt in den Studioräumen zuzieht, ist ausgeschlossen.
2) Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung oder Wertgegenstände wird kein Schadensersatz geleistet.
3) Trainingsflächen dürfen nur mit sauberen Trainingsschuhen betreten werden.
4) Das Training ist aus hygienischen Gründen nur mit Handtuch und angemessener Sportbekleidung erlaubt.
5) Trainingsgeräte (auch Gewichte und Hanteln!) müssen nach Gebrauch ordnungsgemäß hinterlassen bzw. aufgeräumt werden.
6) Spinde in den Umkleideräumen, die länger als einen Tag verschlossen sind, werden von der Studioleitung geöffnet. Eine Dauerbelegung der Spinde ist nicht gestattet.
7) Der Mitgliedschip/Zugangscode ist nicht übertragbar. Er darf ausschließlich vom Mitglied verwendet werden (Vertragsstrafe siehe unsere AGB).
8) Beim Betreten bzw. Verlassen des Studios darf keiner anderen Person Einlass gewährt werden.
9) Eine Mitnahme von Fremdpersonen ist nicht gestattet. Bei Missbrauch unterwirft sich das Mitglied einer Vertragsstrafe und kann mit Hausverbot belegt werden.
10) Bei Verlust des Mitgliedschip ist dies sofort zu melden. Bei Nichtmeldung und Missbrauch durch Fremdpersonen haftet das Mitglied.
11) Jedes Mitglied ist für seine Gesundheitliche Sicherheit selbstverantwortlich. Um dies Sicherzustellen, desinfizieren Sie vorher Gegenstände, Geräte, Griffe, Matten, Gewichtstecker etc. selbst vor Ihrer Benutzung. Hierfür werden ausreichend Desinfektionsmittel und Tücher seitens der GmbH bereitgestellt.
12) Das absichtliche Runterwerfen von Kurzhanteln und Gewichtsscheiben von mehr als 25 cm Höhe ist untersagt. (Ausnahmefall bei spontanen Kraftverlust).
13) Zusätzliche Auflagen, die nicht in der Hausordnung stehen, werden im Studio sichtbar ausgehängt und müssen eingehalten werden.
Beachten Sie, dass ein Missachten der Hausordnung zum Studioverweis führen kann und die Restfälligkeit bis zum Vertragsende komplett eingefordert wird.